Was ist Umra?
„Umra“ bedeutet wörtlich „besuchen“. Im religiösen Sinne bezeichnet „Umra“ den besonderen Besuch der Kaaba.
Die Umra kann zu jeder beliebigen Zeit unternommen werden, außer den ersten vier Tagen des Opferfestes sowie dem Tag von Arafat. Pilger vollziehen im Ihram-Zustand die Umra, indem sie den Tawaf und Say durchführen und sich anschließend die Kopfhaare rasieren lassen. Damit wird der Ihram abgelegt und der Gottesdienst verabschiedet.
Der Unterschied zwischen Umra und Hadsch liegt in den gottesdienstlichen Handlungen: Die Umra enthält nicht den obligatorischen Aufenthalt in Arafat und Muzdalifa, das Schlachten eines Opfertieres oder die rituelle Steinigung des Teufels. Deshalb wird die Umra auch als „Hadsch asgar“, als der kleine Hadsch bezeichnet. Der eigentliche obligatorische Hadsch wird hingegen „Hadsch akbar“ (großer Hadsch) genannt.
Die hanafitische und malikitische Rechtsschule stuft die Umra als eine starke Sunna (sunna muakkada) ein. Daher sollte sie einmal im Leben ausgeführt werden. Nach der schafiitischen und hanbalitischen Rechtsschule gilt die Umra als eine Pflicht (fard).
In der Sure Bakara heißt es über den Hadsch und die Umra:
„Und vollzieht die Pilgerfahrt und die Umra um Allahs willen.“ (Sure Bakara, 2:196)"
Wenn die Hadsch- oder Umra-Reise angetreten wird, sollte sie vollständig durchgeführt und beendet, also nicht abgebrochen werden. Das heißt: Wichtig ist, dass weder zu Beginn noch zum Abschluss dieser Ibada etwas fehlen darf.
Die Bedingungen der Umra
Es gibt bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Umra als „sunna“, „wadschib“ oder „fard" gilt.
Die Umra gilt für einen Muslim als sunna (wadschib oder fard), wenn dieser geistig und körperlich gesund, religionsmündig, frei und finanziell in der Lage dazu ist. Außerdem muss die Reisesicherheit gegeben sein, besonders auch für Frauen.
Die Zeitpunkt der UmraDie Umra kann zu jeder beliebigen Zeit ausgeführt werden. Die Umra zum Ramadan ist „mandub“, also empfohlen und erstrebenswert. Unterschiede gibt es wie folgt: Nach der hanafitischen Rechtsschule ist die Umra an den sogenannten Taschrik-Tagen als „makrûh“ eigestuft, also nicht erlaubt. Insgesamt gibt es fünf Taschrik-Tage im Jahr: der Tag des Arafat und die darauffolgenden vier Tage bis zum Ende des Opferfests. Nach der schafiitischen, malikitischen und hanbalitischen Rechtsschule kann die Umra auch an den Taschrik-Tagen ausgeführt werden. Nicht jedoch, wenn man in den Ihram-Zustand mit der Absicht eines Tawaf für den Hadsch eintritt.
Die Pflichten der UmraEs gibt zwei Pflichten der Umra: das Eintreten in den Ihram-Zustand und das Umkreisen der Kaaba (Tawaf). Dabei ist der Ihram-Zustand eine ausdrückliche Pflicht (fard), der Tawaf hingegen ein Teil davon (rukun). Nach der schafiitischen und hanbalitischen Rechtsschule sind der Ihram-Zustand, der Tawaf, Say und die Rasur jeweils ein „rukun“. Nach der malikitischen Rechtsschule gelten die ersten drei als rukun und die Rasur als wadschib (Verpflichtung).
Pflicht: Das, was erfüllt werden muss. Das, von dem die Existenz eines Urteils abhängt.
Rukun: Bezieht sich auf die wesentlichen Bestandteile eines Gottesdienstes oder eines Vertrags.
Die Umra besteht aus zwei wadschib-Teilen: (1) Say, sprich: das Hin- und Herlaufen zwischen Safa und Marwa sowie (2) das Rasieren der Haare.
Was gilt bei der Umra als „sunna“?Alle als sunna geltenden Bestimmungen im Rahmen des Ihram, Tawaf und Say sind gleichzeitig auch im Rahmen der Umra sunna.
Ihram
„Ihram“ bedeutet „Betreten eines zu respektieren Ortes“ oder „Eintreten in einen zu respektieren Zeitabschnitt“. In unserem Fall meint „Ihram“, dass der Muslim bestimmte Handlungen unterlässt, die normalerweise „halal“ (erlaubt) sind, mit der Absicht, den Hadsch oder die Umra oder beides auszuführen. Das heißt: Bestimmte Handlungen, die normalerweise erlaubt sind, gelten im Zustand des Ihrams als verboten. Auch die zweiteilige Bekleidung, die der Pilger während der Hadsch- oder Umrareise im Ihram-Zustand trägt, wird „Ihram“ genannt.
Die Pflichten des Ihrams
Nach der hanafitischen Rechtsschule besteht der Ihram aus zwei Pflichten: Das Fassen der Absicht (Niyya) und das laute Aussprechen der Talbiya.
1. Absicht
Die Absicht beim Ihram bedeutet, im Herzen zu bestätigen, dass die beabsichtigte Ibada eine Umra ist. Die Absicht laut auszusprechen, gilt als „mustahab“, sprich: empfohlen. Der Pilger tritt in den Ihram-Zustand durch das Anlegen der Bekleidung und das Aussprechen der Talbiya.
2. Talbiya
Talbiya bedeutet, einem Gebot nachzukommen und bezeichnet den bekannten Satz, der mit „Lebbeyk“ beginnt.
"Lebbeyk, Allâhumme Lebbeyk. Lebbeyke lâ şerîke leke Lebbeyk. İnne’l hamde ven-ni’mete leke ve’l-mülk. Lâ şerîke Lek."
Bedeutung: „Ich stehe zu Deinen Diensten, o Allah, ich stehe zu Deinen Diensten! Ich stehe zu Deinen Diensten! Keinen Teilhaber hast Du, ich stehe zu Deinen Diensten! Gewiss! Der Lobpreis, die Gnade und die Herrschaft sind Dein. Du hast keinen Teilhaber.“
Die obligatorischen Vorgaben (wadschib) des Ihram
Der Ihram hat zwei obligatorische Vorgaben: der Ihram-Zustand (samt Bekleidung) vor Überschreitung der Mîkât-Grenzen und das Befolgen der Ihram-Verbote.
1. Die Mîkât-Grenzen im Zustand des Ihram überschreiten:
„Mîkât“ bedeutet wörtlich „eine vorgegebene Zeit, in der man etwas macht; der Ort einer Arbeit“. Im Rahmen des Hadsch sind die Orte gemeint, die diejenigen, die von außerhalb in den Harem kommen, im Ihram-Zustand betreten müssen. Ohne Ihram ist es nicht erlaubt, diese Grenzen zu betreten. Nur jene, die den Harem betreten, können bereits vor den Mîkât-Orten in den Ihram-Zustand eintreten.
Die Mîkât-Grenzen
Es gibt drei Grenzen, die Pilger beachten müssen (je nachdem, wo sie wohnen):
a. Harem
b. Hill
c. Âfâk
2. Das Befolgen der Ihram-Verbote:
2. Das Befolgen der Ihram-Verbote: Nachdem der Pilger die Absicht und die Talbiya gesprochen und die Ihram-Bekleidung angelegt hat, beginnen für diesen bestimmte Verbote in Wort, Tat, Verhalten und Kleidung. Diese zu befolgen ist verpflichtend, also wadschib. Diese zu befolgen ist verpflichtend, also wadschib.